BVfK-Wochenendticker 18. Juni 2016

- exklusiv für BVfK-Mitglieder -

Kollisionskonflikt: Rentner oder Reisebus, Kind oder Kuh?

 

Bericht vom DVR-Forum "Automatisiertes Fahren und Ethik": Darf eine Maschine Entscheidungen über Leben und Tod treffen?

 

Frage an die Autohersteller: „Wie wollen Sie die Selbstfahr-Technik vor Manipulationen schützen, wenn Ihnen das nicht einmal beim Tacho gelingt?“

 

Websiteoptimierung: Google und Co. richtig nutzen.

Einführung in die Suchmaschinenoptimierung

 

Risiken beim EU-GW-AnkaufVorkasse für zusammengeflickte Ex-Spanien-Mieter?

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung. Vertragsformulare erklärt: Heute: Der BVfK- Vermittlungs-Auftrag.   

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

stellen Sie sich vor, Sie sind zügig unterwegs und plötzlich ergibt sich eine Unfallsituation. Sie haben nur wenige Sekunden Zeit zu entscheiden, ob Sie Ihr Fahrzeug gegen ein Tier, ein Kind, einen Rentner, oder in den Gegenverkehr steuern und dort bei der Kollision mit einem Reisebus Ihr eigenes Leben riskieren.

Darüber möchten Sie nicht nachdenken? Dann sollten Sie sich in Zukunft für ein selbstfahrendes Auto entscheiden, denn dort übernimmt dann der Computer diese Entscheidung.

Doch wie programmiert man diesen und wer übernimmt die Verantwortung, wenn sich später herausstellt, dass der Schaden bei der Kollision mit dem Reisebus für alle Beteiligten am glimpflichsten ausgegangen wäre?

Wenn man dann noch überlegt, dass es in unterschiedlichen Ländern und Kulturen unterschiedliche Wertvorstellungen gibt und in Indien die Gesundheit der Heiligen Kuh Vorrang hat, in Japan jedoch der Kamikaze-Pilot – wenn auch nur posthum großen Ruhm erlangt, wenn er den Resebus ansteuert, weil er dort den Staatsfeind entdeckt. Dann stellt sich die Frage, ob es nicht zwangsläufig kulturspezifische unterschiedliche Softwarelösungen für die auto-automobile Zukunft geben muss?

Um all diese Fragen und Aspekte ging es beim großen DVR-Forum am vergangenen Dienstag in Berlin. Den Bericht und einige Antworten finden Sie im nachfolgenden Artikel.

Große Aufregung gab es auch mal wieder rund um mobile.de. Aus Aktualitätsgründen gab es bereits eine Meldung hierzu ( Schauen Sie sich diesen Newsletter in Ihrem Browser an). Zwar sind die Wogen inzwischen geglättet, dennoch fragt man sich wieder, warum man in der Krüger-Truppe ständig am offenen Herzen operiert und wieder einmal knapp an einem Kreislaufkollaps vorbeischrammt, statt die vom Handel und seinen Vertretern zur Verfügung stehenden, wohlgemeinten Ratschläge und Informationen abzufragen und in die Planung einzubeziehen.

Besonnenheit sieht jedenfalls anders aus und man rätselt nicht nur, was da in der Nähe von Berlin so los ist, sondern auch, ob wir nicht gerade den Anfang vom Ende einer Ära erleben, die mal in einer Garage eines Gebrauchtwagenhändlers in Hamburg als „Start-Up“ begonnen hat.

Doch wir haben in dieser Woche nicht nur in die Zukunft geschaut und auch wieder einmal mit dazu beigetragen, Schlimmeres zu verhindern, sondern auch an konstruktiven neuen Ansätzen gearbeitet.

Die Kooperation mit der www.huesges-gruppe.de ist fast in trockenen Tüchern. Fortgeschritten sind ebnfealls die Gespräche mit www.classic-trader.com und auch das Projekt BVfK-digital macht Fortschritte.

In Kürze werden wir hierüber ausführlicher berichten.

Dies alles in Ihrem Sinne, denn wir wollen immer noch nur das eine:

"Alles Gute für ihren Autohandel!"

Ihr

Ansgar Klein

Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

                                         Feedback immer gerne direkt an a.klein@bvfk.de

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Bild rechts: Marcel Manthey | BVfK-Website-Administrator

Websiteoptimierung: Google und Co. richtig nutzen

 

Einführung in die Suchmaschinenoptimierung

Ein jeder, der eine Webseite betreibt, wünscht sich auf Anhieb in den Suchergebnissen gefunden zu werden.

Es gibt viele Meinungen und noch viel mehr Aussagen dazu, was richtig und was wichtig ist und was man besser vermeiden sollte.

Wir haben daher ein wenig für Sie recherchiert und ein interessantes Dokument für Sie gefunden. Es stammt vom Suchmaschinenanbieter Google selbst und beschreibt gut die wichtigsten Faktoren, um erfolgreich in den Suchmaschinen gefunden zu werden.

Schauen Sie doch gleich einmal in Ihrem Mitgliederbereich unter Werbung/Organisation/Events >> Marketing & Werbung vorbei. https://www.bvfk.de/mein-bvfk/marketing-werbung/

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Bild links: EU-Fiesta mit Handicap.

Risiken beim EU-GW-Ankauf:

 

Vorkasse für zusammengeflickte Ex-Spanien-Mieter?

Es ist nicht alles Gold, was glänzt – und beim Auto ist im Grunde genommen nichts Gold, was glänzt. Das wissen wir auch und ebenso unsere Kunden und dennoch gilt es zu differenzieren:

Wenn man diese Schadenskalkulation einmal genauer betrachtet, dann erkennt man schnell, dass z.B. für die Lackierung von Kotflügeln oder Türen meist nur 70,- bis 100,- Euro angesetzt werden. Man muss also davon ausgehen, dass die Angabe „Schäden: 900,- Euro“ z.B. bei einem VW Golf eigentlich für eine Ganzlackierung  steht!“ Meint jemand, der sich auskennt.

Ist diese umfängliche Aufbereitung bereits erfolgt, kann man vermuten, dass hier ohne große Vorbereitung und Demontage billig „geduscht“ wurde. Landet das Schnäppchen alternativ ohne kosmetische Auffrischung in Deutschland, muss mit dem Mehrfachen der prognostizierten Kosten gerechnet werden, bevor der Gebrauchtwagen hiesigen Erwartungen entspricht.

„Erwartung“ ist letztendlich auch das Stichwort: Der BVfK rät nicht vom GW-Import z.B. aus Spanien ab, sondern möchte dafür sorgen, dass die richtige Erwartung durchgängig erzeugt wird: Vom Anbieter bis zum Endkunden! Denn bekanntermaßen kommt der Ärger spätestens von demjenigen, dessen Erwartungen enttäuscht wurden. Dagegen hilft nur vollständige Aufklärung von Anfang bis Ende – auch wenn die Haftungsgrundsätze im B2B-Geschäft lockerer sind, als beim Verkauf an private Endkunden. 

Auch bei den "Neuwagen-Standuhren“ ist Vorsicht geboten:

Die auf freien Flächen vor intensiver Sonneneinstrahlung völlig ungeschützt gelagerten Überproduktionen zeigen besondere Standschäden wie ausgeblichene Rahmen- und Schachtleisten, poröse Gummi- und Kunststoffteile sowie übermäßig gealterte Reifen.

Doch mancher wäre froh, wenn dann das Schnäppchen endlich auf den Hof in Deutschland rollen würde, denn er wartet und wartet, obwohl bereits Geld geflossen ist und die Lieferung längst angekündigt war.

Ungesicherte Vorkasse ist daher auch hier ein Problem und wer erwartet, dass dann ein spanischer Anwalt schnell dafür sorgt, dass der Erwartung an die deutsche Rechtsprechung und Vollstreckungspraxis entsprechend für Ordnung gesorgt wird, der sieht sich auch hier u.U. mit einer anderen Wirklichkeit* konfrontiert.

Wer es dennoch mal mit der „heißen Ware“ versuchen möchte, sollte sich mit Hilfe des BVfK gründlich vorbereiten. Hier kann man Ihnen sowohl etwas über die Zuverlässigkeit von Lieferanten sagen, als auch spezielle Vertragsformulare zur Verfügung stellen, die u.a. die Möglichkeit einer Schiedsgerichts-Vereinbarung anbieten, womit gegenseitiges Vertrauen gestärkt und im Streifall für eine schnelle und wirksame Lösung gesorgt wird.   

 Bei Fragen: rechtsabteilung@bvfk.de; vorstand@bvfk.de

* Informationen zur "Spanischen Wirklichkeit" bei rechtlichen Problemen gibt´s beim BVfK-Vertragsanwalt Marcus Gülpen. Seine Kanzlei www.guelpen-garay.de verfügt sogar über eine spanische Depandance.

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Großes Zukunftsthema:  Automatisiertes Fahren und Ethik:

 

Darf eine Maschine Entscheidungen über Leben und Tod treffen?

Bild oben: Fachleute aus Universitäten, von Autoherstellern, der Verbände und der Politik diskutierten über Charakter und Ethik als Faktoren von Computer-Algorithmen.

Etwa  250 Teilnehmer hatten sich am 14. Juni 2016 zu einem DVR-Forum mit spannenden Themen in Berlin versammelt.

Schon heute werden wir durch Assistenzfunktionen beim Autofahren unterstützt. Diese helfen, Unfälle zu vermeiden oder deren Folgen zu vermindern. In nicht allzu ferner Zukunft werden hochautomatisierte Fahrfunktionen folgen: Das Fahrzeug übernimmt – zunächst zeitweise – die Fahraufgabe, es gibt Gas, lenkt und bremst. Die Fahrenden können sich in dieser Zeit anderweitig beschäftigen und müssen die Fahrsituation nicht überwachen.

Doch was geschieht beim hochautomatisierten Fahren in einem Notfall, wenn sich ein Unfall nicht mehr vermeiden lässt?

In solchen Situationen müssen die Fahrzeuge in Sekundenbruchteilen Entscheidungen treffen. Dafür müssen sie programmiert werden, Menschen müssen festlegen, wie das Auto reagieren soll. In rasender Geschwindigkeit kann die Maschine viele Möglichkeiten durchspielen und die Reak¬tion auswählen, die den größten Erfolg - bzw. den geringsten Schaden - verspricht. Unter Umständen wird das Fahrzeug jedoch ein Fahrmanöver auswählen, durch das ein Mensch verletzt oder getötet wird.

Hier stellen sich zahlreiche grundsätzliche Fragen: Welche ethischen und moralischen Prinzipien sollen für hochauto¬matisiertes Fahren gelten? Lässt es das Recht überhaupt zu, dass Maschinen Entscheidungen über Leben und Tod treffen? Und wer ist verantwortlich, wenn eine Maschine eine falsche Entscheidung trifft?
Ist es denkbar und wünschenswert, wenn automatisierte Fahrzeuge über eigene Charaktere verfügen, so wie es ja auch Fahrer und Fahrerinnen mit unterschiedlichem Tempe¬rament gibt? Und kann es sein, dass man eines Tages das händische Fahren verbietet, wenn sich das automatisierte Fahren als viel sicherer herausstellen sollte?

Wie sollten die notwendigen gesetzlichen Änderungen in der Gesellschaft debattiert werden?

Über diese brisanten Aspekte eines immer aktueller werdenden Themas wurde im 22. Forum des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) diskutiert, zu dem dessen Präsident Dr. Walter Eichendorf eingeladen hatte.

Der Schweizer Professor Dr. Oliver Bendel meinte: „Ich mag einfache, moralische Maschinen, aber komplexe, moralische Maschinen sind gefährlich.“

Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf von der Universität Würzburg vertrat die Ansicht, dass „Technik dem Menschen dienen soll und nicht umgekehrt. Solange dieser Grundsatz gewahrt wird, ist technische Innovation positiv zu bewerten.“

Prof. Dr. Jürgen Leohold Leiter der Konzernforschung Volkswagen AG vertrat die Auffassung, dass: „Automatische Fahrfunktionen würden viele Unfälle vermeiden und Leben retten, aber das technisch perfekte System sei Utopie.“

Prof. Dr. Volker Lüdemann von der Hochschule Osnabrück pointierte: „Die Ethik steckt im Algorithmus, der Teufel im Detail. Die Gesellschaft, nicht die Industrie, sollte entscheiden, mit welchen Vorgaben wir das selbstfahrende Auto ausstatten.“

Prof. Klaus Kompaß von BMW differenzierte: „Wir sprechen vom ‚automatisierten Fahren‘ und nicht vom ‚autonomen Fahren‘, weil die Fahrzeuge auch in den nächsten Generationen den Vorgaben der Entwickler und nicht eigenen Gesetzen und Moralvorstellungen folgen werden.“

Der BVfK-Vertreter Ansgar Klein richtete seine Frage vornehmlich an die Autohersteller: „Wie wollen Sie die Selbstfahr-Technik vor Manipulationen schützen, wenn Ihnen das nicht einmal beim Tacho gelingt?“  Die Reaktionen machten das Dilemma klar: Was hilft die ethisch programmierte Technik, wenn weniger ethische Kräfte Zugang zu dessen Software erlangen? Und seien wir uns darüber im Klaren, dass man dafür zukünftig nicht in ein Auto eindringen - nicht mal in dessen Nähe sein muss.  

Auch die Politik kam zu Wort: Stephan Kühn, MdB von Bündnis 90 / Die Grünen Kirsten Lühmann, MdB der SPD und Sebastian Steineke, MdB der CDU / CSU Fraktion diskutierten über politischen Grundsätze und erforderliche Weichenstellungen für das autonome Fahren. Der Grünen-Vertreter konnte den Bogen zu den zuvor vorgetragenen Aspekten und Standpunkten am besten spannen, da er sich im Gegensatz zu den Vertretern der Koalitionsparteien die Zeit genommen hatte, an der gesamten Veranstaltung teilzunehmen …

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Bild rechts: Immer zur Stelle: Die BVfK-Juristen Moritz Groß, Simon Vondrlik und Stefan Obert (v.l.n.r.)

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

 

BVfK-Vertragsformulare erklärt!

 

Heute: Auftrag zur Vermittlung des Verkaufs eines gebrauchten Kraftfahrzeugs

Im Wochenendticker vom vergangenen Wochenende ( Schauen Sie sich diesen Newsletter in Ihrem Browser an.) haben wir erläutert, dass bei einem „echten“ Vermittlungsgeschäft von privat an privat der Ausschluss der Gewährleistung grundsätzlich möglich ist. Damit bleibt dieses Geschäftsmodell für Autohändler insbesondere bei älteren Fahrzeugen weiter interessant und lohnend. Denn oftmals ist ein An- und anschließender Verkauf eines älteren Fabrikats mit voller Sachmängelhaftung wirtschaftlich schlicht unvernünftig. Dies gilt auch für die besonders alten Fahrzeuge, die Oldtimer.

Für diese Fälle stellt das Vermittlungsgeschäft eine reizvolle Alternative dar, kann doch der Händler nach Abschluss der Vermittlung in der Regel nicht mehr vom Käufer für etwaige Defekte am Fahrzeug belangt werden.

Um zu verhindern, dass das Vermittlungsgeschäft nicht doch später zum Bumerang und die verdiente Provision von hohen Reparaturkosten aufgezehrt wird, gilt es auch hier ein größtmögliches Maß an Sorgfalt, Offenkundigkeit und Transparenz bei der Anbahnung und Abwicklung des Geschäfts zu wahren.

Hierbei hilft nicht nur der bereits erläuterte BVfK-Vermittlungsvertrag, sondern zunächst der „Auftrag zur Vermittlung“.  Der BVfK hat hier ein Formular entwickelt, das schon im Vorfeld der eigentlichen Vermittlung die Rollenverteilung der Beteiligten klar definiert und festlegt. Hierbei wurde natürlich auch dem Standpunkt des BGH Rechnung getragen, dass sich die Beurteilung, ob der Händler tatsächlich nur als Vermittler aufgetreten ist, ganz maßgeblich aus seiner Beziehung zum verkaufenden Voreigentümer erschließt. Auch vor diesem Hintergrund kann es für den Vermittler nur von Nutzen sein, wenn er im Bedarfsfall auf einen Auftrag zur Vermittlung zurückgreifen kann.

Dieser vom Verkäufer erteilte Auftrag stärkt des Vermittlers Position, wenn diesem im Nachhinein möglicherweise vorgeworfen wird, er habe die Vermittlung nur fingiert, um sich der gesetzlichen Gewährleistungspflicht zu entziehen.

Nun zum Formular selbst:

Dem Leitsatz der Transparenz und rechtlich belastbaren Dokumentation folgend, ist das entwickelte Formular mit „Auftrag zur Vermittlung“, und nicht etwa „Ankaufschein“ o.ä. überschrieben. Schon an dieser Stelle lassen Sie damit keine Zweifel aufkommen, dass es um eine „echte“ Vermittlung geht. Direkt nach den für den Vermittler und den Auftraggeber/Verkäufer vorgesehenen Feldern, ist das oberste Gebot der Vermittlung dargelegt:  Sie werden als Vermittler beauftragt, im fremden Namen und für fremde Rechnung tätig zu werden.

Daran schließt sich das Feld der „Fahrzeugangaben“ an. Neben den üblichen Beschreibungen und Merkmalen wie Hersteller und Typ oder Erstzulassung des Fahrzeugs, besteht auch hier die Möglichkeit, bekannte Mängel-, Unfall- und andere Schäden festzuhalten. Davon sollte man im Fall der Fälle unbedingt Gebrauch machen. Der Auftraggeber ist auch verpflichtet, alle Fragen nach der Vorgeschichte und der Beschaffenheit des Fahrzeugs wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Darauf sollte man den Verkäufer deutlich hinweisen. Stellt sich hinterher heraus, dass es der Auftraggeber mit der Wahrheit nicht so genau genommen hat, können die im Vermittlungsauftrag dokumentierten Angaben bei der Durchsetzung von möglichen Ersatzansprüchen gegen den Auftraggeber helfen.

Es ist jedoch noch unter einem anderen Gesichtspunkt wichtig, sich das Fahrzeug vorher mit dem Auftraggeber genauer anzusehen. Vor allem wenn die Angaben des Auftraggebers zu den Fragen nach dem Zustand des Fahrzeugs für Sie erkennbar unrichtig sind, z.B. in Bezug auf Unfallschäden, sollten Sie das Fahrzeug sorgsam untersuchen und Ihren Befund auch entsprechend dokumentieren.

Denn wie bereits erläutert, ist auch der bloße Vermittler nicht völlig frei von Pflichten gegenüber dem Käufer. Gibt der Vermittler z.B. fahrlässig falsche Angaben über den Fahrzeugzustand weiter oder unterlässt er fahrlässig die Aufklärung über wesentliche Eigenschaften des Fahrzeugs, kann er unter Umständen vom Käufer im Nachhinein in Anspruch genommen werden.

Kommen wir nunmehr zum vielleicht wichtigsten Punkt des Formulars, an dem die finanzielle Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Vermittler getroffen wird.

Die Bedeutung dieses Aspekts folgt aus der Faustregel des BGH, dass zentrales Beurteilungskriterium bei der Frage, ob eine Vermittlung oder doch ein Verkauf des Händlers vorliegt, ist: „Wer trägt das wirtschaftliche Risiko? Der Auftraggeber - dann Vermittlung, oder der "Vermittler" - dann Verkauf!

Das Formular sieht an dieser Stelle zunächst vor, dass Auftraggeber und Vermittler eine untere Preisgrenze für den Verkauf des Fahrzeugs vereinbaren. Dadurch bringt der Vermittler deutlich zum Ausdruck, dass er weder ein Absatz- noch ein Preisrisiko übernehmen. Er verpflichtet sich insbesondere nicht, dafür einzustehen, dass diese untere Preisgrenze auch tatsächlich erreicht wird. Von Abgabe einer solchen „Mindestpreisgarantie“ sollte dieser Konstellation Abstand genommen werden! Sie überträgt dem Vermittler u.U. das wirtschaftliche Risiko des Verkaufs. Nach den Grundsätzen des BGH gilt dieser dann womöglich als Verkäufer, mit der Folge, möglicher Adressat von Gewährleistungsansprüchen zu sein.

In diesem Zusammenhang raten wir zudem dringend davon ab, bereits im Vorfeld der eigentlichen Vermittlung Zahlungen an den „Vermittlungsgeber“ im Zusammenhang mit dem Vermittlungsauftrag zu leisten. Dies betrifft z.B. die in früheren Zeiten von den Finanzämtern gebilligte Alltagspraxis der Darlehnsgewährung in Höhe des „Anrechnungspreises“, als private Inzahlungnahmen noch nicht steuerbegünstigt mittels §25a UStG (Differenzbesteuerung) verkauft werden konnten. Dies bringt Sie später in große Erklärungsnot. Denn wenn bereits Geld an den Verkäufer geflossen ist, dann gehört das Auto mehr oder weniger dem Händler und er kann nicht mehr als Vermittler auftreten.

Unter Berücksichtigung dieser Umstände zeigt Ihnen das Formular nun drei gängige Möglichkeiten auf, wie die Provisionsvereinbarung ausgestaltet werden kann, ohne den Verdacht aufkommen zu lassen, Sie würden eigentlich das wirtschaftliche Risiko des Geschäfts übernehmen. Optional können Sie mit dem Auftraggeber eine Festbetragsprovision verabreden, oder sich auf den anteiligen oder vollen Erhalt des Mehrerlöses einigen.

Erwähnenswert ist noch, dass das Formular auch Gelegenheit bietet,  sich schon bei Erteilung des Auftrags mit dem Auftraggeber über die Übernahme anfallender Kosten für Pflegearbeiten oder etwaige Instandsetzungsarbeiten zu verständigen.

Man sollte unbedingt darauf achten, diese Punkte zu regeln, denn damit beugt man finanziellem Schaden vor, der entsteht, wenn der Vermittlungsauftrag endet, ohne dass das Fahrzeug verkauft wurde.

Dem entsprechend ist auch die Dauer des Vermittlungsauftrages geregelt.

Zu diesem Punkt wird im übrigen in den nächsten Tagen noch eine Überarbeitung, bzw. Ergänzung hinsichtlich einer automatischen Verlängerungsklausel erfolgen, die man natürlich bereits jetzt individuell hinzufügen kann: "Der Vermittlungsvertrag verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 14 Tagen vor Ablauf schriftlich gekündigt wird."

Den Auftrag zur Vermittlung sowie den BVfK-Vermittlungsvertrag, auf den wir in diesem Zusammenhang ausdrücklich hinweisen wollen, findet man neben den übrigen BVfK-Vertragsformularen im Mitgliederbereich der BVfK-Website.

 SO

- Link Auftrag zur Vermittlung: https://www.bvfk.de/bvfk-vermittlungsauftrag-2016/

- Link Vermittlungsvertrag:  https://www.bvfk.de/kl4-bvfk-vermittlungsvertrag-2/

 

Fragen immer gerne an:

   rechtsabteilung@bvfk.de

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltene) Ersteinschätzungen geht´s hier:

   https://www.bvfk.de/mein-bvfk/ersteinschaetzung-2/

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